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Allgemeine Geschäftsbedingungen



ACHTUNG - Bitte beachten Sie das dem Shop und den Reisen unterschiedliche AGB´s zugrundeliegen. Beide sind im Nachfolgenden wiedergegeben

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den Shop

1. Gueltigkeit der Bedingungen
2. Vertragsabschluß, Preisgestaltung
3. Versand und Gefahrenuebergang
4. Gewaehrleistung und Haftung
5. Zahlung
6. Gerichtsstand


1. Gueltigkeit der Bedingungen

Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma www.SONNENTORE.de erfolgen ausschließlich auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen, auch in der Zukunft. Jede Art von Nebenabreden beduerfen ausschließlich der Schriftform.

2. Vertragsabschluß, Preisgestaltung

Alle in Katalogen, Anzeigen, Prospekten und Internet enthaltenen Angebote sind unverbindlich und freibleibend (Preisaenderungen jederzeit vorbehalten). Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versandkosten werden separat ausgewiesen.


3. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand in Inland erfolgt vorzugsweise durch die Deutsche Post AG. Die Gefahr geht auf den Kaeufer über, sobald die Ware an das weiter- befoerdernde Unternehmen uebergeben wurde. Verpackungsgebuehren werden zu Selbstkostenpreisen an den Kunden weitergegeben.

4. Gewährleistung und Haftung

Die Gewaehrleistungsansprueche des Kaeufers beschraenken sich bei der Lieferung von fehlerhaften Waren oder bei der Lieferung von Waren, die nicht die zugesicherte Eigenschaft besitzen, auf eine Ersatzlieferung. Es sind mehrere Ersatzlieferungen moeglich. Offensichtliche Maengel muessen dem Verkaeufer unverzueglich, spaetestens binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware mitgeteilt werden. Umtausch ist generell nur nach Ruecksprache moeglich. Die mangelhafte Ware ist mit einer Kopie vom Lieferschein in der Originalverpackung, mit komplettem Zubehoer und in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Maengelfeststellung befand, unverzueglich ausreichend frankiert an den Verkaeufer zurueckzusenden oder an deren Mitarbeiter abzugeben. Unfreie Sendungen und Ruecklieferung über Dritte werden nicht angenommen. Jeder Verstoß gegen diese Vorschriften schließt jegliche Gewaehrleistungsansprueche aus.

5. Zahlung

Der Versand erfolgt grundsaetzlich per Nachnahme oder Vorauszahlung. Die Ware bleibt bis zur Zahlung Eigentum der Firma www.SONNENTORE.de (Eigentumsvorbehalt).


6. Gerichtsstand

Grundlage dieser allgemeinen Geschaeftsbedingungen ist das generelle Recht in Deutschland. Die Anwendbarkeit internationalen Rechts ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für beide Seiten ist Bielefeld.

Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruehrt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reisen

1  Geltung

SONNENTORE-Reisen wird grundsätzlich in der Eigenschaft als Vermittler von Reiseleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig, es sei denn, wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir als Reiseveranstalter auftreten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit für die Tätigkeit der Vermittlung auf dem Gebiet der Reise- und Beförderungsvermittlung. Die Vermittlung von Reise- und Beförderungsleistungen erfolgen ausschließlich zu den Vertragsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger, auf die wir bereits in der Reiseanmeldung hinweisen.

Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehenden abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen - telefonisch oder schriftlich - aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2 Anmeldung/Buchung - Abschluss des Reisevertrages

2.1  Die Anmeldung kann per Online-Buchung, per eMail, per Fax oder telefonisch erfolgen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie SONNENTORE-Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. SONNENTORE-Reisen führt die Buchungsaufträge unverzüglich aus und schickt dem Anmelder die schriftliche Buchungsbestätigung schnellstmöglich per Post, bzw. Online zu.

2.1.1  Online Flugbuchungen sind grundsätzlich verbindlich. Ist dem Reisebüro jedoch die Leistungserbringung unmöglich (Buchung zu kurzfristig, Tickethinterlegung nicht möglich, Ticket kann nicht fristgemäß zugestellt werden, Leistungsträger lehnt die Buchung ab, Preisänderungen durch den Leistungsträger nach Buchungseingang), kann SONNENTORE-Reisen die Flugbuchung kosten- und ersatzlos stornieren bzw. vom Vermittlungsvertrag ersatzlos zurücktreten.

2.2  Die allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen des auf der Anmeldung aufgeführten Reiseveranstalters, Hoteliers, Reeders und sonstigen Leistungsträgers werden von Ihnen durch die Unterzeichnung der Anmeldung ausdrücklich anerkannt.

2.3  Buchungsaufträge sind für Sie verbindlich. Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sofern SONNENTORE-Reisen dessen Annahme, die keiner Form bedarf, bestätigt oder die Reiseleistung zwischenzeitlich erbracht ist. SONNENTORE-Reisen wird allerdings nach Möglichkeit eine etwaige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit einer Reisebuchung unverzüglich mitteilen.

Bei Überbuchung werden Sie automatisch für die nächste Reise auf die Reservierungsliste gesetzt.

2.4  Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Anmeldung bzw. aus den Allgemeinen Geschäfts- oder Reisevertragsbedingungen des vermittelten Reiseveranstalters nach Maßgabe vorstehender Ziffer 2.2.

2.5  Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von SONNENTORE-Reisen vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist SONNENTORE-Reisen gegenüber die Annahme ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erklärt hat.

3 Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen

3.1  Die Einforderung des Reisepreises erfolgt zum Inkasso und für den Reiseveranstalter es sei denn, die Reiseveranstalterbedingungen sehen eine andere Regelung vor. Ist der Reisepreis direkt an den Reiseveranstalter zu leisten (Direktinkasso), finden insoweit die Punkte 3.2 - 3.4 keine Anwendung.

3.2  Das vom Reiseveranstalter zum Inkasso bevollmächtigte Reisebüro ist bei erfolgter Reisevermittlung gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins - für geleistete Zahlungen bei Insolvenz des Reiseveranstalters - berechtigt, den vollen Reisepreis unverzüglich einzufordern und für den Reiseveranstalter entgegenzunehmen.

3.3  Der Reisepreis wird von SONNENTORE-Reisen bis zur vollständigen Leistungserbringung durch den Reiseveranstalter verwahrt. Dem Reisenden stehen keine Einwendungen gegen die Weiterleitung des Reisepreises, sofern sie nicht in insolvenzbedingten Leistungsausfällen ihren Grund haben, zu. Dieses gilt insbesondere für reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche.

3.4  Für den Fall, dass nach Art und Umfang der vermittelten Reiseleistungen von SONNENTORE-Reisen Vorauszahlungen an den Reiseveranstalter oder den sonstigen Leistungsträger geleistet werden müssen, ist SONNENTORE-Reisen berechtigt, die verauslagten Beträge im Wege des Aufwendungsersatzes von Ihnen bei Anfall der gegebenenfalls außergewöhnlichen Aufwendungen einzufordern, soweit Ihnen zuvor ein Sicherungsschein zur Verfügung gestellt wird.

3.5  Die Reiseunterlagen werden Ihnen je nach Ihrer Wahl unverzüglich nach Zurverfügungstellung seitens des Reiseveranstalters unter Zurverfügungstellung des Sicherungsscheines zugesandt oder im Reisebüro ausgehändigt. Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt nur auf Ihr ausschließliches Risiko. In jedem Fall ist SONNENTORE-Reisen nicht verpflichtet, abhanden gekommene oder verloren gegangene Reiseunterlagen kostenlos zu ersetzen.

3.6. Preisänderungen der Flugverkehrsgesellschaften unterliegen nicht dem Einfluss des Reisebüros und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Das Reisebüro ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen oder berechtigte Tarifnachforderungen seitens der Luftverkehrsgesellschaft an Sie weiterzugeben. Dieses gilt insbesondere für den Fall, dass das Reisebüro von den Flugverkehrsgesellschaften mit entsprechenden Aufwendungen belastet wurde. Die Zulässigkeit in Höhe etwaiger Preis oder Tarifänderungen ergeben sich aus den Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Luftverkehrsgesellschaften.

4  Unsere Leistungen

4.1 Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog pp.), sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reisebestätigung. Im Reisekatalog genannte alternative Gelegenheiten oder Möglichkeiten zu Unternehmen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. SONNENTORE-Reisen behält sich ausdrücklich vor, vor Abschluss des Vertrages die Katalogausschreibung zu ändern. Maßgeblich sind die Angaben in der Reisebestätigung.

4.2  Nebenabreden, Zusatzwünsche und besondere Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

5 Leistungsänderungen

5.1  Die von den Luftverkehrsgesellschaften veranlassten oder aufgrund betriebsnotwendiger anderweitiger Umstände notwendig werdenden Änderungen der Streckenführung von Flügen, deren Flugzeiten, Abflug- und Ankunftsflughafen, einschließlich des Einsatzes anderer Fluggeräte und Fluglinien, bleibt den Luftverkehrsgesellschaften vorbehalten. Hierfür kann SONNENTORE-Reisen keine Haftung übernehmen.

5.2 Im Falle von gesundheitlichen oder anderweitigen Verhinderungen eines der Reisebegleiter wird ein qualifizierter Ersatzreisebegleiter gestellt, es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

5.3 Für den Fall von Änderungen seitens der ägyptischen Zulassungsstelle für den Besuch der Cheops Pyramide oder auch der Sphinx besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung.

6. Rücktritt

6.1  Um Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt von einer Reise schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.

6.2  Es gelten grundsätzlich die Stornobedingungen der von Ihnen gebuchten Veranstalter, der Flugverkehrsgesellschaften, Hoteliers, Reeders oder sonstigen Leistungsträgern. Wir weisen auch nochmal auf den Punkt 2.2. hin.

6.3  Sofern SONNENTORE-Reisen selbst als Reiseveranstalter auftritt, pauschalieren wir im Falle des Rücktritts des Reisenden unseren Ersatzanspruch nach der zeitlichen Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn wie folgt:

vom 90. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 10 %
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 20 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 30 %
vom 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 45 %
vom 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn: 60 %

bei Nichterscheinen zum Reisetag 75 %

des Reisepreises.

Es wird eine Rücktrittspauschale in Höhe von mindestens 25,00 Euro erhoben.

Bestellte Konzert-, Opern- oder Theaterkarten sowie Musicalkarten pp. können grundsätzlich nicht zurückgenommen oder erstattet werden.

6.4  Im Falle des Rücktritts kann SONNENTORE-Reisen bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen gegenüber dem Reiseveranstalter, dem Hotelier, dem Reeder, der Flugverkehrsgesellschaft oder sonstigen Leistungsträgern von Ihnen einfordern. Dieser Aufwendungsersatzanspruch kann sich bis auf den vollen Reisepreis belaufen. SONNENTORE-Reisen ist hierbei nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an Sie weitergegebenen Rücktritts- und Stornokostenaufwendungen zu prüfen. SONNENTORE-Reisen steht grundsätzlich neben den Stornogebühren des Leistungsträgers eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 25,- pro stornierte Person zu.

7 Kündigung durch den Veranstalter

SONNENTORE-Reisen kann den Reisevertrag fristlos kündigen, sofern der Reisende trotz Abmahnung den Reiseablauf stört, sodass eine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn sich der Reiseteilnehmer nicht an sachlich begründete Vorgaben hält. SONNENTORE-Reisen steht in diesem Fall der Reisepreis weiterhin zu, soweit sich ersparte Aufwendungen nicht ergeben. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben hiervon unberührt. Eventuell weitergehende Mehrkosten trägt der Störer.

8 Höhere Gewalt

Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände, wie innere Unruhen, Krieg, Epidemien, hoheitlicher Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen pp.), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fallkonstellationen berechtigen beide Teile zur Kündigung des Reisevertrages.

9 Haftung

9.1  Für die vermittelten Reiseleistungen erbringt SONNENTORE-Reisen Fremdleistungen, soweit sich aus der Reisebestätigung nichts Gegenteiliges ergibt. Wir haften daher nicht selbst für die ordnungsgemäße Durchführung dieser vermittelten Fremdleistungen.

9.2  Die vertragliche Haftung von SONNENTORE-Reisen aus der Vermittlungstätigkeit ist auf den eineinhalbfachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

9.3  SONNENTORE-Reisen ist in diesen Fällen nicht zur Rückzahlung des Reisepreises oder Teilen des Reisepreises verpflichtet, soweit aufseiten des Reisebüros bereits etwaige Aufwendungen entstanden oder Zahlungen an den Reiseveranstalter erbracht worden sind.

9.4  SONNENTORE-Reisen wird Sie im Auftrag des Reiseveranstalters vor Vertragsschluss über notwendige Pass- und Visumerfordernisse, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichten. Für die Beschaffung von Pass-, und Gesundheitsdokumenten sind Sie alleine verantwortlich. SONNENTORE-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende SONNENTORE-Reisen mit der Besorgung beauftragt hat. Es sei denn, dass SONNENTORE-Reisen die Verzögerung zu vertreten hat. Das nötige Visum für die Einreise bei Reisen nach Ägypten erhalten Sie bei der Einreise nach Cairo.

9.5  Sie sind im Übrigen für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Informieren Sie sich grundsätzlich über aktuelle IMPFVORSCHRIFTEN Ihres Zielgebietes vor Reiseantritt bei Ihrem Hausarzt. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch SONNENTORE-Reisen bedingt.

9.6  Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften übernimmt SONNENTORE-Reisen, bei pflichtgemäßer Erkundigung bei den zuständigen Stellen und Behörden, keine Gewähr.

9.7  Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie möglicherweise für den Krankheitsfall im Ausland nicht ausreichend durch Ihre Krankenkasse versichert sind. Insbesonders können Krankenrücktransporte erhebliche Kosten verursachen. Informieren Sie sich vor der Reise bei Ihrer Krankenkasse über den Umfang der Abdeckung.

9.8.1  Tritt SONNENTORE-Reisen als Reiseveranstalter auf, ist ein Schadenersatzanspruch insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9.8.2  Kommt SONNENTORE-Reisen die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Übereinkommen von Montreal. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers auf Sachschäden sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck. Soweit SONNENTORE-Reisen in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet sie nach den für diese geltenden Bestimmungen.

9.8.3  Kommt SONNENTORE-Reisen bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

9.8.4  Entsprechend der EU-Verordnung 2111/2005 (14.12.2005) zur Unterrichtung von Fluggästen, verpflichtet sich SONNENTORE-Reisen bei Buchung bzw. unverzüglich bei eventuellen Änderungen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren.

10 Mindestteilnehmerzahl

Wird eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen oder eine ausgedruckte andere Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann SONNENTORE-Reisen bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss dem Reisenden unverzüglich übermittelt werden. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird SONNENTORE-Reisen den Reisenden davon unverzüglich Mitteilung machen.

Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis zurück.

11. Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck

Der Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck sowie Verspätungen sind unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen.

12. Sicherung des Reisepreises (SICHERUNGSSCHEIN)

Der Reiseveranstalter hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen und insoweit notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise anfallen, erstattet werden. Dieser Sicherungsschein wird Ihnen im Auftrag des Reiseveranstalters durch SONNENTORE-Reisen bei Einforderung des Reisepreises ausgehändigt. Dieses gilt dann nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis Euro 75,- nicht übersteigt. Der Sicherungsschein ist für Beförderungsleistungen (Flug, Bahn, Fähren etc.) und sonstigen Einzelleistungen (Hotels, Mietwagen etc.) nicht notwendig; wird aber von einigen Leistungsträgern freiwillig erbracht.

13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

14 Gerichtsstand

14.1  Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich aus Scheck- und Wechselforderungen, ist der Sitz von SONNENTORE-Reisen.

14.2  Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist der Sitz von SONNENTORE-Reisen.

ABSCHLIESSENDE HINWEISE: (Auszüge aus den AGB):

Grundsätzlich müssen Sie sich selbst über notwendige Pass-, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten bei den für Ihr Reiseziel zutreffenden Botschaften informieren. Für die Beschaffung von Pass-, und Gesundheitsdokumenten sind Sie selbst verantwortlich.

Informieren Sie sich grundsätzlich über aktuelle IMPFVORSCHRIFTEN Ihres Zielgebietes vor Reiseantritt bei Ihrem Hausarzt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie möglicherweise für den Krankheitsfall im Ausland nicht ausreichend durch Ihre Krankenkasse versichert sind. Insbesondere können Krankenrücktransporte erhebliche Kosten verursachen. Informieren Sie sich vor der Reise bei Ihrer Krankenkasse über den Umfang der Abdeckung und sichern Sie sich gegebenenfalls durch eine private Reiseversicherung ab.

Ausführendes Luftfahrtunternehmen: Ab dem 16. 7. 2006 ist der Veranstalter gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14. 12. 2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten.

SONNENTORE-Reisen tritt im Rahmen seiner Tätigkeiten ausschliesslich als Vermittler der gebuchten Leistungen auf!

SONNENTORE-Reisen haftet für die ordnungsgemäße Vermittlung und Weitergabe der gebuchten Leistungen und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Kundendaten an die jeweiligen Leistungsträger. SONNENTORE-Reisen haftet nicht für die Erbringung der Reiseleistungen bzw. die Verfügbarkeit der Reisen zum Zeitpunkt der Buchung

Haftungsausschluss:

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